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Sie wollen Mitglied bei der KLB München & Freising werden?

Die Mitgliedschaft in der KLB München und Freising steht allen Katholiken, die Zweck und Aufgaben des Diözesanverbandes anerkennen, offen. Auch Nicht-Katholiken können Mitglieder werden. Die Beitrittserklärung ist an die Diözesanstelle zu richten. Über den Antrag entscheidet der Diözesanvorstand nach freiem Ermessen.

Die Aufnahme kann als Familie, als Ehepaar oder als Einzelperson erfolgen. Die Details entnehmen Sie bitte der Diözesansatzung. Gerne erteilt Ihnen der Diözesanvorstand und die Diözesanstelle weitere Auskunft unter Telefon: 0 81 38 / 93 13 70. Die KLB München und Freising freut sich über jedes neue Mitglied.

Die Satzung der Katholischen Landvolkbewegung in der Erzdiözese München und Freising (kurz: KLB München und Freising) wurde am 13. Oktober 2005 beim Diözesanausschuss der KLB München und Freising in Schwindkirchen beschlossen. Dieser Satzung wurde per Dekret zugestimmt durch Kardinal Friedrich Wetter, Erzbischof von München und Freising, am 24. Juni 2006.

Die KLB Kreisverbände oder Ortsgruppen haben ggf. eigene Satzungen, die sich eng an dieser Satzung orientieren und jeweils vom Diözesanvorstand genehmigt werden müssen.